Pflegekosten
Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen und rechnen direkt mit den Kostenträgern ab.
Kostenträger
Folgende Kostenträger sind möglich:
- Krankenkasse
- Pflegekasse
- Beihilfe
- Selbstzahler
Auch mehrere Kostenträger können gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Die Pflegeversicherung
Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt. Voraussetzung ist, dass Pflegebedürftigkeit festgestellt und ein Pflegegrad anerkannt wird.
Antragstellung
Der Antrag kann formlos oder über ein Formular bei der Pflegekasse gestellt werden. Entscheidend für den Leistungsbeginn ist das Eingangsdatum.
Begutachtung & Pflegegrad
Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung im häuslichen Umfeld.
Geprüft werden unter anderem diese Bereiche:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen
- Alltagsgestaltung und soziale Kontakte
Widerspruch & Höherstufung
Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Auch eine Höherstufung kann beantragt werden, wenn sich der Gesundheitszustand verändert.
Gerne unterstützen wir Sie dabei persönlich.
Leistungen ab 2026
Auf kleineren Bildschirmen kann die Tabelle horizontal gescrollt werden.
| Pflegegrad | Pflegesachleistung | Pflegegeld | Tages- / Nachtpflege | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|---|
| 1 | – | – | – | 131 € |
| 2 | 796 € | 347 € | 721 € | 131 € |
| 3 | 1.497 € | 599 € | 1.357 € | 131 € |
| 4 | 1.859 € | 800 € | 1.685 € | 131 € |
| 5 | 2.299 € | 990 € | 2.085 € | 131 € |
Weitere Leistungen
Auch diese Tabelle kann auf dem Smartphone nach links und rechts gescrollt werden.
| Pflegegrad | Verhinderungs- / Kurzzeitpflege | Vollstationäre Pflege |
|---|---|---|
| 1 | – | – |
| 2 | 3.539 € | 805 € |
| 3 | 3.539 € | 1.319 € |
| 4 | 3.539 € | 1.855 € |
| 5 | 3.539 € | 2.096 € |
Kombinationsleistung
Pflegesachleistungen und Pflegegeld können kombiniert werden, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und ein ambulanter Dienst ergänzend unterstützt.
Die Krankenkasse als Kostenträger
Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden in der Regel über die Krankenkasse abgerechnet. Dafür ist meist eine ärztliche Verordnung notwendig.
